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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag, Stand 23 Mai 2019

welcher zwischen The Space Hotels GmbH, Würzburger Straße 76 89520 Heidenheim
an der Brenz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB736749, vertreten
durch den Geschäftsführer Taimuraz Chanansvi -im Folgenden „Hotel“ genannt- und dem Gast des
Hotels –im Folgenden „Gast“ genannt-. geschlossen wird.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Beherbergungsvertrag zwischen Hotel
und Gast sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

(2) Für die vertragliche Beziehung zwischen dem Hotel und dem Gast gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen
Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht anerkannt, es sei
denn, das Hotel stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Gast übersendet dem Hotel eine Buchungsanfrage, welche bei Annahme durch das Hotel in
Form einer Buchungsbestätigung zum Vertragsschluss für einen Beherbergungsvertrag –im
Folgenden „Vertrag“ genannt führt.

(2) Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Stellt ein Dritter für den Gast die Buchungsanfrage,
so haftet er gegenüber dem Hotel und neben dem Gast als Gesamtschuldner.

(3) Die Unter- und Weitervermietung des gebuchten Zimmers durch den Gast, bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

(1) Das Hotel ist verpflichtet, der Buchung entsprechend Hotelzimmer bereitzuhalten und die weiteren
vereinbarten Leistungen oder Lieferungen zu erbringen.

(2) Der Gast ist verpflichtet das vereinbarte Entgelt für die Zimmerüberlassung und die weiteren
Leistungen und Lieferungen sowie etwaige entsprechende Auslagen an Dritte, welche im
Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen oder Lieferungen entstehen, zu
bezahlen.

(3) Sollten im Vertrag nicht explizit diesbezüglich Preise vereinbart sein, gelten die vom Hotel zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblicherweise verlangten Preise als vereinbart. Die vereinbarten
Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuelle kommunale Abgaben, wie z.B. die
Kurtaxe, welche kommunalrechtlich vom Gast selbst geschuldet sind, sind nicht enthalten.

(4) Nachträgliche Änderungen der Buchung durch den Gast, betreffen der Anzahl der Zimmer und/
oder Übernachtungen oder sonstigen Leistungen, bedürfen der Genehmigung des Hotels. Das Hotel

(5) Das Hotel behält sich vor, bei Vertragsschluss oder am ersten Tag der Leistungserbringung eine
angemessen Sicherheitsleistung, in Form einer Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie, gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

§ 4 Rücktritt, Stornierung

(1) Wurde im Vertrag nicht ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vereinbart, hat der Gast kein Recht vom
geschlossenen Vertrag zurück zu treten. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

(2) Wird eine vereinbarte oder nach § 4 Absatz 5 verlangte Sicherheitsleistung vom Gast nicht
geleistet, hat das Hotel das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn es zuvor eine angemessene
Nachfrist gesetzt hat.

(3) Das Hotel ist daneben in folgenden Fällen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:

- bei Eintritt von bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, wenn diese die Erfüllung
des Vertrags unmöglich machen oder in unzumutbarer Weise erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt.

- Die bei der Buchung gemachten Angaben schuldhaft in irreführender Weise falsch angegeben
wurden. Dies gilt insbesondere für die Angaben zur Person.

- Eine unberechtigte Unter- Weitervermietung gemäß § 2 (3) durch den Gast vorliegt.

§ 5 An- und Abreise

(1) Gebuchte Zimmer können am Anreisetag ab spätestens 15:00 Uhr bezogen werden.

(2) Am Abreisetag sind gebuchte Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr durch den Gast vollständig zu
räumen.

§ 6 Haftung des Hotels

(1) Der Gast hat eventuelle Störungen oder Mängel schnellst möglichst dem Hotel gegenüber
anzuzeigen.

(2) Soweit das Hotel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Absatz 1 nicht Abhilfe
schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern.

(3) Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels,
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt
sich um Schadensersatzansprüche des Gastes aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.

(5) Die sich aus Abs. 3 und 4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Hotel
den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen
hat. Das gleiche gilt, soweit das Hotel und der Gast eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der
Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Hotel und dem Gast findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung
der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem
der Gast als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Gast um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Gast und dem Hotel der Sitz des Hotels.

(3) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen
verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch
im Ganzen unwirksam.